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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)für KFZ
Neues Zulassungsverfahren ab März 2008
Die Tage der "Doppelkarte" sind gezählt. Sie wird zum 1. März
2008
durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.
Die Daten des Versicherungsnehmers werden künftig auf elektronischem
Weg erfasst und zwischen Versicherungsunternehmen bzw.
GDV und Zulassungsbehörde direkt ausgetauscht.
Anstelle der Papierversicherungsbestätigung (Doppelkarte) benötigt
der Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter eine Versicherungsbestätigungs-Nummer
(VB-Nummer) vom Versicherer.
Diese legt er bei der Zulassungsbehörde vor, um sein Fahrzeug
zuzulassen. Die VB-Nummer erhält der Versicherungsnehmer - wie
bisher - im Rahmen der Eindeckung des Fahrzeugs durch den Vermittler.
Will der Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle sein Fahrzeug zulassen, muss er die VB-Nummer angeben. Die Zulassungsstelle fragt dann elektronisch beim GDV die Daten des Versicherungsnehmers ab. Ist ein entsprechender Satz mit den korrekten Daten vorhanden, kann das Fahrzeug zugelassen werden.
Versicherungsbestätigung zum Abruf oder zur Übermittlung -
Das
neue Verfahren unterscheidet zwischen Versicherungsbestätigung zum Abruf
oder zur Übermittlung. Die Versicherungsbestätigung zum Abruf kommt
immer dann zum Tragen, wenn der
Halter persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen muss (z.B. bei
Neuzulassung). Der Datensatz zur Versicherungsbestätigung zum
Abruf wird, wie oben beschrieben, online an den GDV gesandt und
dort in einer Datenbank zum Abruf durch die Zulassungsbehörde
bereit gehalten.
Die Versicherungsbestätigung zur Übermittlung wird erst zum September 2008 in das elektronische Verfahren aufgenommen. Diese kommt bei allen Vorgängen zum Einsatz, bei denen der Halter nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen muss (z.B. bei Versichererwechsel).
Einzel- bzw. Dauer-Versicherungsbestätigung:
Für jeden Einzelvertrag muss eine eigene VB-Nummer (Einzel-VB) erzeugt
werden.
Bei Flottenverträgen ist der Ablauf wie folgt:
Eine Dauer-VB-Nummer kann dann für alle Zulassungsvorgänge zu einem
Rahmenvertrag verwendet werden.
Übergangszeit
Da nicht alle Zulassungsbehörden sofort an das elektronische Verfahren
angeschlossen sind, gibt es noch die Möglichkeit eine Doppelkarte mit
der
aufgedruckten VB-Nummer zu verwenden.
Sobald alle Zulassungsbehörden am Verfahren teilnehmen, genügt es, die VB-Nummer zu nennen. Eine Doppelkarte muss dann nicht mehr gezeigt werden.
Nach einer gewissen Übergangszeit wird die elektronische Doppelkarte
hier erhältlich sein!